Leistungsabzeichen

Ab 2019 im neuen Design

Leistungsabzeichen Junior Leistungsabzeichen Bronze  Leistungsabzeichen SilberLeistungsabzeichen Gold

RICHTLINIEN

Literatur und Tonleitern der jeweiligen Instrumente für die Leistungsabzeichen

Hier findet ihr alle Informationen zu den jeweiligen Tonleitern und Literaturlisten für euer Instrument. Es öffnet sich ein neues Fenster mit der betreffenden Seite der Österreichischen Blasmusikjugend - d.h. die Infos sind dann auch immer am aktuellsten Stand.

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Ergänzung zur Prüfungsordnung der Tiroler Landesmusikschulen

Anrechenbarkeit prima la musica

Die Ergebnisse des Tiroler Landeswettbewerbes prima la musica können für eine Übertrittsprüfung im Tiroler Landesmusikschulwerk angerechnet werden. Die Anrechnung von prima la musica umfasst den ganzen praktischen Teil der Prüfung (intern und öffentlich).

plm umrechnungstabelle 01 

1. Preis mit und ohne Weiterleitung zum Bundeswettbewerb *

2. Allgemeine Erläuterungen:

  1. Es kann nur das Ergebnis des Tiroler Landeswettbewerbes prima la musica angerechnet werden.
  2. Die Anrechenbarkeit kann auf Wunsch des Schülers durchgeführt werden. Die Gültigkeit des Ergebnisses von prima la musica ist zeitlich nicht beschränkt.
  3. 4. und 5. Preise, Ergebnisse in Kammermusikkategorien sowie die Ergebnisse von jugendlichen Begleitern können für eine Übertrittsprüfung nicht angerechnet werden.
  4. Die jeweilige Anrechnung ist von der Musikschulleitung inhaltlich zu prüfen und ist erst nach Absolvierung des erforderlichen Ergänzungsfaches Musikkunde möglich. Für die Fächer Schlagwerk sowie Gesang und Stimme ist eine Anrechnung im jeweiligen Einzelfall zu prüfen. In diesen Fächern ist eine Anrechnung nur in Abstimmung zwischen der Musikschulleitung und der zuständigen Fachgruppenleitung im Tiroler Landesmusikschulwerk möglich.
  5. Die Möglichkeit zur Anrechnung der Ergebnisse von prima la musica ist ab dem Tiroler Landeswettbewerb 2013 gegeben.

3. Diese Bestimmungen sind ab dem 03.04.2013 anzuwenden. Nach einer Probephase und einer entsprechenden Evaluierung ist eine Aufnahme dieser Bestimmungen in die Prüfungsordnung des Tiroler Landesmusikschulwerkes vorgesehen.

Goldprüfungen der letzten Jahre

 

Fachbereich Jugend

Auf dieser Seite werden wichtige Bereiche für unsere Jungmusikant/innen insbesondere Aus- und Fortbildung, Wettbewerbe sowie Leistungsabzeichen Prüfungen erläutert.

 

bvt vorstand bmvt martin waldner 2017 KG 0564

Landesverbandsjugendreferent
Hannes TIPELIUS

Tel.: 
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bvt vorstand bmvt klaus strobl 2017 KG 0623

Landesverbandsjugendreferent-Stellvertreter
Patrick OBERDANNER

Tel.: 
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bvt vorstand bmvt klaus strobl 2017 KG 0623

Landesverbandsjugendreferent-Stellvertreter
Stefan HEISS

Tel.: 
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Landesverbandsjugendreferent-Stellvertreter
Sebastian POPPELLER

Tel.: 
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Unsere Ziele sind eine kontinuierliche Weiterentwicklung der fachlichen und musikalischen Fähigkeiten der Tiroler Blasmusikjugend und Jugendfunktionär/innen, mit einem besonderen Augenmerk auf die Einbeziehung der Funktionär/innen in den Bezirken und Mitgliedskapellen. 

 

ÖBJ-Leitfaden für Jugendarbeit

leitfaden jugendreferentDer Bereich der Jugendarbeit in der Blasmusik stellt ein vielseitiges Aufgabengebiet dar.. Ob organisatorische, musikalische oder gemeinschaftliche Dinge betreffend – als Jugendreferentin oder als Jugendreferent stehen einem spannende Aufgaben und fesselnde Herausforderungen bevor.

Der „Leitfaden für Jugendarbeit“ wurde von der ÖBJ auf Basis des Schaffens des Steirischen Blasmusikverbandes erweitert und sollte als „Methodenkoffer“ in Dingen Jugendarbeit für unsere Jugendreferenten dienen. Grundsätzliche Themen wie die Handlungsfelder oder die Aktivitäten in der Jugendarbeit werden in diesem Leitfaden ausführlich erläutert.

Der Leitfaden wurde bundesweit gratis an alle Jugendreferentinnen und Jugendreferenten entsandt. 
LEITFADEN für Jugendarbeit als PDF zum Downloaden

Die gedruckte Version des Leitfäden für Jugendarbeit kann zum Preis von € 20,- über die Österreichische Blasmusikjugend erworben werden:
Telefon: 04762 / 36280
E-Mail:
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Tag für neue Jugendreferent:innen 2025

Themen: 

1. Aufgaben einer:s Jugendreferenten:in:

2. Wettbewerbe und Arbeit mit den Musikschulen (mit Klaus Strobl):

3.  Kontakt zu Musikvorstand, Eltern, Kindern; Fortbildungsangebote (mit Martin Waldner):

Programm:

14:00 - 16:50: Drei Einheiten á 50 Minuten und jeweils 10 Minuten Pause

Termin: 01. Februar 2025 

Die Fortbildung findet am Grillhof statt

Teilnehmer:innen: 

Alle Jugendfunktionär:innen, die ihr Amt in den Jahren 2023, 2024 oder 2025 übernommen haben.

>> HIER ANMELDEN <<

Fortbildungen Obleute

  • Tag für neue Obleute

    Tag für neue Obleute

    27.01.2024 von 14:00 – 17:00 Uhr am Grillhof Vill

    Themen

    1. Organisation: Organisationsstruktur, Büro, Ansuchen (Ehrungen, Subventionen), Mitgliedspaket
    2. Mitgliederverwaltung & Datenschutz
    3. Versicherungen
    4. AKM
    5. Fortbildungsangebot

    Teilnehmer:innen

    Obleute und Bezirksobleute, die in den letzten Jahren diese Funktion übernommen haben, Stellvertreter:innen und alle, die sich für die genannten Themen interessieren

    Anmeldeschluss 19.01.2024!

    >> hier anmelden <<

Vereinsfit.Tirol

Die verbandsübergreifende Ausbildungsreihe für Vereinsfunktionäre und Vereinsfunktionärinnen

 

Leiten, Organisieren, Motivieren in Theorie und Praxis!

Die erfolgreiche Führung eines Vereins erfordert eine Fülle von Kompetenzen, die in voneinander unabhängigen Modulen von namhaften Experten vermittelt werden.

Im Herbst 2019 beginnt die zweite Ausgabe der Ausbildungsreihe. Alles Wissenswerte zum diesjährigen Programm findet ihr hier: JETZT NEU: Vereinsfit 2019/2020

Teilnahmebeitrag: € 25,- pro Modul

ACHTUNG!
Die geplanten Seminare, die am 25.4.2020 und 27.6.2020 stattfinden sollten, sind abgesagt. Die neuen Termine werden rechtzeitig bekannt gegeben.
 

Verband Südtroler Musikkapellen Logo  Tiroler Sängerbund Logo Tiroler Landestrachtenverband Logo  Tiroler Volksmusikverein Logo  Briefkopf Schützen Logo 2

Die richtige EINZahlung - mit Verwendungszweck

Wir bitten darum, bei der Zahlung des Unkostenbeitrags immer den Verwendungszweck anzugeben, dieser dient der Zuordnung und ermöglicht einen reibungslosen Ablauf.

Empfänger: Blasmusikverband Tirol

IBAN: AT98 3600 0000 0057 5936

Verwendungszweck: ORGAVFT/"Titel Modul/Wahlmodul"/"Vorname Nachname/..."(Bei der Einzahlung für mehrere Teilnehmer/innen bitte alle Namen anführen)

Kosten für die verschiedenen Kursangebote sind bei den Kursinformationen ersichtlich!

Bei Rückfragen steht das Verbandsbüro gerne zur Verfügung.

Bankdaten
IBAN: AT98 3600 0000 0057 59 36

Stornobedingungen des Blasmusikverbandes Tirol für Seminare und Kurse:

  • Bis 7 Werktage vor Veranstaltungsbeginn erfolgt die Stornierung kostenlos
  • ab 7 Werktagen vor Veranstaltungsbeginn werden 50% der Teilnahmegebühren einbehalten
  • ab einer Abmeldung 3 Werktage vor Veranstaltungsbeginn oder Nicht-Erscheinen wird die Teilnahmegebühr nicht rückerstattet

ONLINE Anmeldeformular

 

Zusammenarbeit mit dem Verband Südtiroler Musikkapellen:

Mitglieder des Blasmusikverbandes Tirol können bestimmte Module der Ausbildung „Motiviert und fit?“ des Verbandes Südtiroler Musikkapellen besuchen, die auch für die Erlangung des Zertifikates angerechnet werden.
Nähere Informationen unter: Homepage Verband Südtiroler Musikkapellen 
Anmeldung unter: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!  

 

Vereinsfit.Tirol

Die verbandsübergreifende Ausbildungsreihe für Vereinsfunktionäre und Vereinsfunktionärinnen

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Seminararbeiten

Diplomarbeiten des ÖBV-Führungskräfteseminars 2015/16

Diplomarbeiten des ÖBV-Führungskräfteseminars Nord/West 2014/15

Diplomarbeiten des Führungskräfteseminars West 2013/14

Aus Tirol:

Aus Vorarlberg:

Diplomarbeiten des Führungskräfteseminars West 2011 / 12

Diplomarbeiten des Führungskräfteseminars West 2008 / 09

Diplomarbeiten des Führungskräfteseminars West 2005 / 06

 

 

 

Versicherung

Allianz Versicherung

Instrumentenversicherung

Betreuung und Kontaktstelle in Versicherungsangelegenheiten:

Allianz Agentur Werner Krafka
Innsbrucker Straße 83, 6060 Hall in Tirol

Tel.: 05223/55 999-0
Fax: 05223/55999-5
Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Internet: Vermögen (allianz.at)

Öffnungszeiten: 

Montag bis Donnerstag von 08:00-16:30
Freitag von 08:00-13:00
und nach telefonischer Vereinbarung

 

 

AKM

Von der AKM wurde mitgeteilt, dass aufgrund der aktuellen Preisentwicklung und der im AKM-Vertrag festgelegten Indexklausel eine Neuberechnung vorzunehmen war, sodass mit Wirkung ab 1. Jänner 2013 die Kopfquote auf € 7,40 (je Einzelmitglied und Jahr) angehoben wird.

AKM steht für Autoren, Komponisten und Musikverleger. AKM steht gleichzeitig auch für die Gesellschaft, zu der sich die Autoren, Komponisten und Musikverleger bereits vor mehr als 100 Jahren (1897) zusammengeschlossen haben. Die AKM ist die größte Urheberrechtsgesellschaft in Österreich und gehört den Autoren, Komponisten und Musikverlegern.

Musik wird überall und auf vielfältige Weise genutzt. Und für diese Nutzungen ihrer Werke, ihres geistigen Eigentums, haben die Urheber gemäß Urheberrechtsgesetz einen Anspruch auf angemessene Bezahlung (Tantiemen).

Die AKM sorgt dafür, dass die musikalischen Urheber zu ihren Tantiemen kommen. Gleichzeitig bietet die AKM den Musiknutzern den zentralen Rechteerwerb.

Viele Informationen und Details auch zu finden unter www.akm.co.at.

Programmmeldung - Veranstaltungsmeldung

In letzter Zeit wurde immer wieder festgestellt, dass es Auffassungsprobleme bei den Meldungen an die AKM gibt. Grundsätzlich ist zwischen AKM-Programmmeldung und AKM-Veranstaltungsmeldung zu unterscheiden.

 

 

Abgabetermine

FÜR DEN OBMANN/DIE OBFRAU DER KAPELLE

  • Jahresbericht: bis spätestens 15. Jänner im Mitgliederverwaltungsprogramm für den Bezirksobmann freischalten
  • Ehrungsanträge: ausschließlich über das Mitgliederverwaltungsprogramm
  • alle BVT-Ehrungsanträge für das laufende Musikjahr bis spätestens 31. Jänner für den Bezirk freigeben
  • Subventionsansuchen für Trachten und Instrumente bis spätestens 31. August an den/die Bezirksobmann/Bezirksobfrau senden
  • Subventionsansuchen für Probelokale bis spätestens 31. August an den Landesverband senden
  • AKM-Programmmeldung bis spätestens 20. Jänner des Folgejahres, ausschießlich über das Mitgliederverwaltungsprogramm

FÜR DEN/DIE JUGENDREFERENTEN/IN DER KAPELLE

  • laufend, aber besonders zu Beginn des Musikschuljahres, neue Musikschüler im Mitgliederverwaltungsprogramm kontrollieren und laufend aktualisieren.

FÜR DEN BEZIRKSOBMANN/Bezirksobfrau

  • Jahresberichte bis spätestens 25. Jänner für den Landesverband freischalten
  • Anträge für Beihilfen zur Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen im Bezirk bis spätestens 31. März an den Landesverband
  • Auszahlung der Subvention für Aus- und Fortbildungsveranstaltungen nach Vorlage des Verwendungsnachweises bis 31. August (Projekte im Zeitraum 1. September des Vorjahres bis 31. August des laufenden Jahres)
  • Ehrungsanträge der Musikkapellen bis spätestens 15. Feber im Mitgliederverwaltungsprogramm überprüfen und freischalten
  • Subventionsansuchen der Musikkapellen bis spätestens 30. September per Mail an den Landesverband senden
  • Terminbekanntgabe (Bezirksmusikfest, Konzertwertung, Marschmusikwertung) unmittelbar nach Terminfixierung

FÜR DEN/DIE BEZIRKSJUGENDREFERENTEN/IN

  • JMLA- und MLA-Listen im Mitgliederverwaltungsprogramm laufend überprüfen (Korrekturmeldungen an den BVT).

SONSTIGE TERMINE

  • Veranstaltungsmeldung an AKM lt. AKM-Richtlinien spätestens 3 Wochen vor der Veranstaltung
  • Funktionärsänderung unmittelbar nach Änderung im Mitgliederverwaltungsprogramm eintragen und laufend aktualisieren

 

 

   

 

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