HILFSFONDS DES LANDESVERBANDES DER TIROLER BLASMUSIKKAPELLEN
In der Generalversammlung des BVT, am 12. März 2017 in Erl, wurde die Einrichtung eines Hilfsfonds beschlossen. Ziel ist es, Mitgliedern des Blasmusikverbandes Tirol und deren Angehörigen, die infolge von Unglücksfällen oder Krankheiten körperliche Schädigung erleiden und dadurch finanziell stark belastet werden, eine Beihilfe zu gewähren. Die notwendigen Mittel werden über die jährlich bezahlten Mitgliedsbeiträge der Tiroler Musikkapellen aufgebracht. Anträge auf Gewährung einer diesbezüglichen Beihilfe können von den Musikkapellen bei den jeweiligen Bezirksobleuten eingebracht werden. Anschließend erfolgt die Weiterleitung an den Landesverband. Ein Rechtsanspruch auf eine Unterstützung besteht nicht.
