Abgabetermine
FÜR DEN OBMANN/DIE OBFRAU DER KAPELLE
- Jahresbericht: bis spätestens 15. Jänner im Mitgliederverwaltungsprogramm für den Bezirksobmann freischalten
- Ehrungsanträge: ausschließlich über das Mitgliederverwaltungsprogramm
- alle BVT-Ehrungsanträge für das laufende Musikjahr bis spätestens 31. Jänner für den Bezirk freigeben
- Subventionsansuchen für Trachten und Instrumente bis spätestens 31. August an den/die Bezirksobmann/Bezirksobfrau senden
- Subventionsansuchen für Probelokale bis spätestens 31. August an den Landesverband senden
- AKM-Programmmeldung bis spätestens 20. Jänner des Folgejahres, ausschießlich über das Mitgliederverwaltungsprogramm
FÜR DEN/DIE JUGENDREFERENTEN/IN DER KAPELLE
- laufend, aber besonders zu Beginn des Musikschuljahres, neue Musikschüler im Mitgliederverwaltungsprogramm kontrollieren und laufend aktualisieren.
FÜR DEN BEZIRKSOBMANN/Bezirksobfrau
- Jahresberichte bis spätestens 25. Jänner für den Landesverband freischalten
- Anträge für Beihilfen zur Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen im Bezirk bis spätestens 31. März an den Landesverband
- Auszahlung der Subvention für Aus- und Fortbildungsveranstaltungen nach Vorlage des Verwendungsnachweises bis 31. August (Projekte im Zeitraum 1. September des Vorjahres bis 31. August des laufenden Jahres)
- Ehrungsanträge der Musikkapellen bis spätestens 15. Feber im Mitgliederverwaltungsprogramm überprüfen und freischalten
- Subventionsansuchen der Musikkapellen bis spätestens 30. September per Mail an den Landesverband senden
- Terminbekanntgabe (Bezirksmusikfest, Konzertwertung, Marschmusikwertung) unmittelbar nach Terminfixierung
FÜR DEN/DIE BEZIRKSJUGENDREFERENTEN/IN
- JMLA- und MLA-Listen im Mitgliederverwaltungsprogramm laufend überprüfen (Korrekturmeldungen an den BVT).
SONSTIGE TERMINE
- Veranstaltungsmeldung an AKM lt. AKM-Richtlinien spätestens 3 Wochen vor der Veranstaltung
- Funktionärsänderung unmittelbar nach Änderung im Mitgliederverwaltungsprogramm eintragen und laufend aktualisieren