Abgabetermine
FÜR DEN OBMANN/DIE OBFRAU DER KAPELLE
- Jahresbericht: bis spätestens 15. Jänner im Mitgliederverwaltungsprogramm für den Bezirksobmann freischalten
- Ehrungsanträge: ausschließlich über das Mitgliederverwaltungsprogramm
- alle BVT-Ehrungsanträge für das laufende Musikjahr bis spätestens 31. Jänner für den Bezirk freigeben
- Subventionsansuchen bis spätestens 31. März an Bezirksobmann
- AKM-Programmmeldung bis spätestens 20. Jänner des Folgejahres, ausschießlich über das Mitgliederverwaltungsprogramm
FÜR DEN/DIE JUGENDREFERENTEN/IN DER KAPELLE
- laufend, aber besonders zu Beginn des Musikschuljahres, neue Musikschüler im Mitgliederverwaltungsprogramm kontrollieren und laufend aktualisieren.
FÜR DEN BEZIRKSOBMANN
- Jahresberichte bis spätestens 25. Jänner für den Landesverband freischalten
- Anträge für Beihilfen zur Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen im Bezirk bis spätestens 31. März an den Landesverband
- Vorlage der Verwendungsnachweise für Aus- und Fortbildungsveranstaltungen im Bezirk 1 Monat nach der Veranstaltung an den Landesverband
- Ehrungsanträge der Musikkapellen bis spätestens 15. Feber im Mitgliederverwaltungsprogramm überprüfen und freischalten
- Subventionsansuchen der Musikkapellen bis spätestens 30. April an den Landesverband
- Terminbekanntgabe (Bezirksmusikfest, Konzertwertung, Marschmusikwertung) unmittelbar nach Terminfixierung
- Achtung! Unterfertigte Original-Auszahlungsbelege für leistungsorientierte Jungbläserförderung vom BO 7 Jahre aufzubewahren!
FÜR DEN/DIE BEZIRKSJUGENDREFERENTEN/IN
- JMLA- und MLA-Listen im Mitgliederverwaltungsprogramm laufend überprüfen (Korrekturmeldungen an den BVT).
SONSTIGE TERMINE
- Veranstaltungsmeldung an AKM lt. AKM-Richtlinien spätestens 3 Wochen vor der Veranstaltung
- Funktionärsänderung unmittelbar nach Änderung im Mitgliederverwaltungsprogramm eintragen und laufend aktualisieren