Vereinsfit.Tirol
Die verbandsübergreifende Ausbildungsreihe für Vereinsfunktionäre und Vereinsfunktionärinnen
Leiten, Organisieren, Motivieren in Theorie und Praxis!
Die erfolgreiche Führung eines Vereins erfordert eine Fülle von Kompetenzen, die in voneinander unabhängigen Modulen von namhaften Experten vermittelt werden.
Im Herbst 2019 beginnt die zweite Ausgabe der Ausbildungsreihe. Alles Wissenswerte zum diesjährigen Programm findet ihr hier: JETZT NEU: Vereinsfit 2019/2020
Teilnahmebeitrag: € 25,- pro Modul
ACHTUNG!
Die geplanten Seminare, die am 25.4.2020 und 27.6.2020 stattfinden sollten, sind abgesagt. Die neuen Termine werden rechtzeitig bekannt gegeben.
Die richtige EINZahlung - mit Verwendungszweck
Wir bitten darum, bei der Zahlung des Unkostenbeitrags immer den Verwendungszweck anzugeben, dieser dient der Zuordnung und ermöglicht einen reibungslosen Ablauf.
Empfänger: Blasmusikverband Tirol
IBAN: AT98 3600 0000 0057 5936
Verwendungszweck: ORGAVFT/"Titel Modul/Wahlmodul"/"Vorname Nachname/..."(Bei der Einzahlung für mehrere Teilnehmer/innen bitte alle Namen anführen)
Kosten für die verschiedenen Kursangebote sind bei den Kursinformationen ersichtlich!
Bei Rückfragen steht das Verbandsbüro gerne zur Verfügung.
Bankdaten
IBAN: AT98 3600 0000 0057 59 36
Stornobedingungen des Blasmusikverbandes Tirol für Seminare und Kurse:
- Bis 7 Werktage vor Veranstaltungsbeginn erfolgt die Stornierung kostenlos
- ab 7 Werktagen vor Veranstaltungsbeginn werden 50% der Teilnahmegebühren einbehalten
- ab einer Abmeldung 3 Werktage vor Veranstaltungsbeginn oder Nicht-Erscheinen wird die Teilnahmegebühr nicht rückerstattet
ONLINE Anmeldeformular
Zusammenarbeit mit dem Verband Südtiroler Musikkapellen:
Mitglieder des Blasmusikverbandes Tirol können bestimmte Module der Ausbildung „Motiviert und fit?“ des Verbandes Südtiroler Musikkapellen besuchen, die auch für die Erlangung des Zertifikates angerechnet werden.
Nähere Informationen unter: Homepage Verband Südtiroler Musikkapellen
Anmeldung unter: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
AKM
Von der AKM wurde mitgeteilt, dass aufgrund der aktuellen Preisentwicklung und der im AKM-Vertrag festgelegten Indexklausel eine Neuberechnung vorzunehmen war, sodass mit Wirkung ab 1. Jänner 2013 die Kopfquote auf € 7,40 (je Einzelmitglied und Jahr) angehoben wird.
AKM steht für Autoren, Komponisten und Musikverleger. AKM steht gleichzeitig auch für die Gesellschaft, zu der sich die Autoren, Komponisten und Musikverleger bereits vor mehr als 100 Jahren (1897) zusammengeschlossen haben. Die AKM ist die größte Urheberrechtsgesellschaft in Österreich und gehört den Autoren, Komponisten und Musikverlegern.
Musik wird überall und auf vielfältige Weise genutzt. Und für diese Nutzungen ihrer Werke, ihres geistigen Eigentums, haben die Urheber gemäß Urheberrechtsgesetz einen Anspruch auf angemessene Bezahlung (Tantiemen).
Die AKM sorgt dafür, dass die musikalischen Urheber zu ihren Tantiemen kommen. Gleichzeitig bietet die AKM den Musiknutzern den zentralen Rechteerwerb.
Viele Informationen und Details auch zu finden unter www.akm.co.at.
Programmmeldung - Veranstaltungsmeldung
In letzter Zeit wurde immer wieder festgestellt, dass es Auffassungsprobleme bei den Meldungen an die AKM gibt. Grundsätzlich ist zwischen AKM-Programmmeldung und AKM-Veranstaltungsmeldung zu unterscheiden.
Tiroler Blasmusikpreis
ACHTUNG!!! Bewerbungsfrist bis 31. Mai 2024
Richtlinien
(Beschluss der Tiroler Landesregierung vom 06.06.2019)
1. Der Tiroler Blasmusikpreis dient der Würdigung der Leistungen von Mitgliedskapellen des Blasmusikverbandes Tirol für herausragende Leistungen mit dem Ziel, die kontinuierliche Aufbauarbeit und Weiterentwicklung in den Musikkapellen sichtbar zu machen und dadurch auch andere Kapellen zur Hebung ihres Leistungsniveaus und zu hervorragender Vereinsarbeit zu motivieren.
2. Mit dem Tiroler Blasmusikpreis werden Musikkapellen und Jugendblasorchester im Bundesland Tirol gewürdigt, die durch besonders qualitätsvolle und innovative Projekte der Vereinsarbeit (z.B. Fortbildung, Jugendarbeit, soziales Engagement, Kooperationsprojekte mit anderen Vereinen etc.) eine Leuchtturmfunktion in ihrer Region ausüben und bei Wertungsspielen und Wettbewerben auf Bezirks- und Landesebene hervorragende Leistungen zeigen.
3. Der Preis wird jährlich in drei Kategorien vergeben:
Kategorie I (Leistungsstufen A und B), Preishöhe € 2.500,00
Kategorie II (Leistungsstufen C und D), Preishöhe € 2.500,00
Kategorie Jugendblasorchester (vereinseigen oder vereinsübergreifend), Preishöhe € 2.500,00
Kategorie I & II
Wenn die Einreichungen für eine Kategorie den Anforderungen der Richtlinien nicht entsprechen oder in einer Kategorie nur eine Bewerbung vorliegt, kann die Vergabe beider Preise in nur einer Kategorie erfolgen.
Kategorie Jugendblasorchester
Wenn die Einreichungen für die Kategorie Jugendblasorchester den Anforderungen der Richtlinien nicht entsprechen, behält sich das Land Tirol vor den Preis in dieser Kategorie nicht zu vergeben.
4. Der Preis kann nur nach einer Bewerbung durch Mitgliedskapellen bzw. deren Jugendblasorchester des Blasmusikverbandes Tirol über den Landesverband vergeben werden. Eine Bewerbung behält drei Jahre lang ihre Gültigkeit. Preisträger können sich erst nach zehn Jahren wieder bewerben.
5. Der Preis wird über Vorschlag des Kulturbeirates für Musik oder einer von diesem für das jeweilige Vergabejahr eingesetzten Jury vergeben.
6. Der Preisvorschlag bedarf der Einstimmigkeit. Die Zuerkennung des Preises obliegt dem für Traditionskultur zuständigen Mitglied der Landesregierung.
7. Über die Beratungen ist ein Protokoll zu führen, in dem die für die Preiszuerkennung maßgeblichen Gründe anzuführen sind. Der Inhalt der Beratungen ist vertraulich zu behandeln.
Bewerbungen erfolgen an Blasmusikverband Tirol, Haus der Musik Innsbruck, Universitätsstraße 1, 6020 Innsbruck oder per Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.
Hier ist folgendes FORMULAR auszufüllen: Blasmusikpreis Bewerbungsformular(Download als WORD Dokument)
Gratulation zum Tiroler Blasmusikpreis 2023
Musikkapelle Arzl im Pitztal (Blasmusikpreis in der Kategorie l für Kapellen in der Stufe A/B)
Musikkapelle Huben im Ötztal (Blasmusikpreis in der Kategorie ll für Kapellen in der Stufe C/D)
Jugendblasorchester der BMK St. Margarethen
Gratulation zum Tiroler Blasmusikpreis 2021
Musikkapelle Thurn (Kategorie 1)
Bundesmusikkapelle St. Ulrich am Pillersee (Kategorie 2)
Jugendkapelle „Next Generation“ der Bundesmusikkapelle Ried-Kaltenbach (Jugendblasorchester).
Gratulation zum Tiroler Blasmusikpreis 2020
Musikkapelle Piller (Kategorie 1 – Leistungsstufe A und B)
Bundesmusikkapelle St. Margarethen (Kategorie 2 – Leistungsstufe C und D)
Jugendblasorchester JBO Youngstars der Musikkapellen Brandenberg, Kramsach, Mariatal und Rattenberg/Radfeld
Gratulation zum Tiroler Blasmusikpreis 2019
Kategorie I: Musikkapelle Obernberg am Brenner
Kategorie II: Musikverein Zirl
Kategorie Jugendblasorchester: Kids Club der STMK Amras
Erstmals wurde zusätzlich ein Preis für vereinseigene und vereinsübergreifende Jugendblasorchester vergeben.
Fotonachweis: Die Fotografen/Land Tirol
Preisträger aus den vergangenen Jahren
2018
Musikkapelle Prutz und Musikkapelle Innervillgraten (Fotos: Die Fotografen/Land Tirol)
2017
Musikkapelle Nauders und Stadtmusikkapelle Vils (Fotos: Die Fotografen/Land Tirol)
2016
Musikkapelle Neustift im Stubaital und Musikkapelle St. Johann in Tirol (Fotos: Land Tirol/Die Fotographen)
2015
Musikkapelle Inzing und Musikkapelle Ischgl (Fotos: Land Tirol/Die Fotographen)
2014
Musikkapelle Hatting und die Marktmusikkapelle Nußdorf-Debant (Fotos: Land Tirol, die Fotographen)
2013
Musikkapelle Trins und die Bundesmusikkapelle Söll
2012
Musikkapelle Patsch und die Stadtmusikkapelle Amras
2011
Knappenmusik Schwaz und die Musikkapelle Anras
Ehrungen
Danke zu sagen ist eine wichtige Aufgabe für Funktionäre einer Musikkapelle. Verdiente Mitglieder sollen auch ihre verdiente Ehrung erhalten. Hier finden Sie die Ehrungsordnung der Österreichischen Blasmusikverbandes sowie des Tiroler Landesverbandes.
Ehrungsordnung
ÖBV Ehrungsanträge
BVT Ehrungsanträge
Alle Ehrungen und Auszeichnungen des Blasmusikverbandes Tirol bitte ausschließlich über das Mitgliederverwaltungsprogramm beantragen!
Seitens des LV-Büros wurden alle bereits erhaltenen Ehrungen (welche immer noch zur Ehrung vorgeschlagen wurden, weil nicht eingetragen) nachgetragen und bereinigt. Die Eingabe durch die Vereine ist ab 1. Dezember 2013 nicht mehr möglich. Ehrungen werden automatisch laut Ehrungsantrag beim jeweiligen Mitglied eingetragen.
Wichtig: Sonstige Ehrungen (vereinseigene, Gemeinde, Land) sind im laufenden Jahr einzugeben.
Großer Ehrungstag der Blasmusik
Im Herbst jeden Jahres, beim großen Ehrungstag der Blasmusik, werden Musikanten und Musikantinnen für bemerkenswerte Mitgliedschaften, langjährige Funktionärstätigkeit und besondere Leistungen mit dem Verdienstzeichen in Gold sowie den Verdienstkreuzen in Silber und Gold des Blasmusikverbandes Tirol ausgezeichnet. In diesen Momenten einer besonderen Ehrung, die die Wertschätzung der Öffentlichkeit unseren ehrenamtlichen Mitgliedern gegenüber ausdrückt, erleben wir die Freude, den Stolz und die Zufriedenheit der Geehrten und ihrer Angehörigen mit. Mit Präsident Günther Platter haben wir einen guten Gewährsmann für diesen symbolhaften Ehrentag, an dem Menschen in den Mittelpunkt gestellt werden, die beinahe ihr ganzes Leben lang der Tiroler Blasmusik angehören.